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Gäfgen scheitert mit Beschwerde

Folterdrohung bleibt ohne Folgen auf Urteil gegen Metzler-Mörder


Karlsruhe/Frankfurt (dpa). Die Folterdrohung des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner bleibt ohne Folgen für das Urteil gegen den Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem gestern veröffentlichten Beschluss eine Verfassungsbeschwerde des wegen Mordes an dem Kind zu lebenslanger Haft verurteilten Magnus Gäfgen als unzulässig ab. Sein Anwalt hatte geltend gemacht, der gesamte Prozess gegen Gäfgen sei wegen der Folterdrohung bei der polizeilichen Vernehmung nicht zulässig gewesen. Daschner selbst war am Montag zwar schuldig gesprochen, aber nur mit der Androhung einer Geldstrafe verwarnt worden.
Das Landgericht Frankfurt hatte Gäfgen 2003 wegen Mordes und erpresserischen Menschenraubes verurteilt. Zu Beginn der Hauptverhandlung hatte das Gericht erklärt, Gäfgens Aussagen vor der Polizei könnten nicht verwertet werden, weil sie mit verbotenen Vernehmungsmethoden unter Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zu Stande gekommen seien. Gleichwohl hatte Gäfgen - der im Prozess anwaltlich vertreten war - vor Gericht ein Geständnis abgelegt.

Artikel vom 22.12.2004