22.12.2004 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Hohmann klagt gegen Ausschluss


Berlin (WB). Der aus der CDU ausgeschlossene Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann hat vor dem Landgericht Berlin Klage erhoben. Das Bundesparteigericht hatte im November seinen Ausschluss bestätigt. Jetzt will er feststellen, lassen, dass er dennoch CDU-Mitglied ist. Hilfsweise wird beantragt festzustellen, dass der Ausschluss rechtswidrig war. Hohman erneuert sein Argument, am 3. Oktober 2003 in einer Rede das Wort »Tätervolk« für Juden letztlich genauso ausgeschlossen zu haben wie für Deutsche.

Artikel vom 22.12.2004