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Schwindel mit Fleisch ausgeweitet


Bakum/Oldenburg (dpa). Der Schwindel mit falsch gekennzeichnetem Fleisch zieht immer größere Kreise. Ermittelt werde jetzt gegen vier Fleischverarbeitungsbetriebe aus den Landkreisen Vechta und Cloppenburg sowie gegen einen Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern, teilte die Staatsanwaltschaft Oldenburg gestern mit. Es bestehe der Verdacht, dass die Betriebe gegen Fleischhygiene- und Lebensmittelvorschriften verstoßen haben. Aufgeflogen war der Schwindel in einem inzwischen stillgelegten Betrieb in Bakum.
In diesem Betrieb, einer Fettschmelze, wurden nach Angaben von Staatsanwalt Bernard Südbeck etwa vier Tonnen für den menschlichen Verzehr nicht geeignetem Fleisch, darunter 500 Kilogramm Stichfleisch gefunden. Damit wird das Fleisch bezeichnet, an der das Messer beim Schlachten angesetzt wird. Der Betrieb besitze nicht die notwendige Genehmigung zur Verarbeitung und zum Besitz solcher Waren. Außerdem seien dort 1000 EG-Label und etwa 100 Etiketten beschlagnahmt worden.
Die EG-Label bescheinigen die Genusstauglichkeit von Fleisch für den weltweiten Handel.

Artikel vom 21.12.2004