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Anleinpflicht:
Hundehalter
will Antworten

Briefe an das Rathaus und die Polizei

Schildesche (hz). Helmut Dierschke (52) ist überzeugter Tierfreund und Hundehalter. Deshalb hat sich der Schildescher in einem dreiseitigen Brief an Oberbürgermeister und Polizeipräsidenten gewandt. Von beiden Herren wünscht Dierschke Klarstellung in Sachen Anleinpflicht für Hunde: Welche Verstöße werden in Bielefeld aus welchem Grund geahndet?

Ausschlaggebend für die bislang unbeantworteten Schreiben an Rathaus und Polizeipräsidium war ein Erlebnis des Schildeschers von Anfang Dezember. Da stieß Zahntechniker Dierschke im Grünzug zwischen Apfelstraße und Mergenthaler Weg auf eine Gruppe von Hundehaltern, die in hitziger Diskussion verstrickt war. Grund für die kochenden Gemüter: Polizisten und Mitarbeiter des Ordnungsamtes, so erfuhr Dierschke, hatten bei einer Kontrolle mit Buß- und Strafgeldern gedroht, sollten Vierbeiner beim Gassigehen künftig nicht angeleint sein.
»Hier stellt sich doch die Frage: Wen stört in Bielefeld ein freilaufender Hund unter Kontrolle des Halters?«, fragt Zahntechniker Dierschke nun in seinem Brief an Oberbürgermeister Eberhard David und Polizeipräsident Erwin Südfeld. Denn eine Antwort darauf konnte der Schildescher bislang nicht finden - weder beim Studium des Landeshundegesetzes NRW noch beim Lesen der kommunalen ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Bielefeld. Dierschkes Fazit nach Durchblättern der Paragrafenwerke: »Das ist alles so schwammig!«
Dagegen stellt Volker Voß von der Abteilung Sicherheit, Ordnung und Gewerbe des Ordnungsamtes klar, dass sich Polizei und Stadt in Sachen Anleinkontrollen keineswegs auf unsicherem Boden befinden. Rechtsgrundlagen seien das Landeshundegesetz und die ordnungsbehördliche Verordnung (siehe Artikel »Das muss ÝHerrchenÜ beachten«). Doch daraus zu schließen, es gebe eine gezielte »Jagd auf Bielefelds etwa 12 000 Hundehalter«, sei falsch. Voß: »So etwas findet nicht statt.«
Allerdings seien Schwerpunktkontrollen von Ordnungsamt und Polizei in Grünanlagen und auf Kinderspielplätzen üblich. Würden bei Hundehaltern Verstöße gegen die Leinenpflicht festgestellt, könnten Verwarngelder von 20 bis 35 Euro erhoben werden.

Artikel vom 22.12.2004