21.12.2004 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Kinder beim
Rodeln gequält

17-Jähriger ohne Gefühlsregung

Von Christian Althoff
Paderborn (WB). Ein 17 Jahre alter Paderborner hat die beiden Kleinkinder seiner Lebensgefährtin beim Rodeln absichtlich gequält. Selbst die Schreie und das Weinen der Kinder stoppten ihn nicht.

Das Jugendschöffengericht Paderborn verurteilte den Mann in nicht öffentlicher Sitzung wegen Misshandlung Schutzbefohlener und setzte die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe für zwei Jahre zur Bewährung aus.
Christoph B. lebte mit einer Frau zusammen, die ihre Tochter (3) und ihren Sohn (2) mit in die Beziehung gebracht hatte. Im vergangenen Winter besuchten die vier einen Rodelhang. Weil die Familie keinen Schlitten besaß, setzte B. die Kinder auf ein Dreirad und ein Bobbycar. Das Mädchen und der Junge hatten allerdings Angst und wollten nicht auf diesen Fahrzeugen den Hügel hinunterrutschen. Dieses ärgerte Christoph B. so sehr, dass er den gerade zwei Jahre alten Jungen aufs Dreirad setzte und ihn anschob. Obwohl das Kind nach einigen Metern mit dem Fahrzeug umkippte und sich weh tat, wiederholte der 17-Jährige den Vorgang. »Der Kleine weinte vor Angst und Schmerzen«, erinnerte sich die Mutter vor Gericht, die sich damals gegen den gewalttätigen Mann nicht durchsetzen konnte.
Nach den ersten Stürzen des Zweijährigen hatte Christoph B. das Bobbycar und das Dreirad mit einem Seil zusammengebunden und die Kleinkinder auf die Fahrzeuge gesetzt. Dann packte er das Seil in der Mitte und rannte den Abhang hinunter, bis die Fahrzeuge zusammenstießen und die Kinder weinend hinunterfielen. Auch dieses wiederholte er mehrfach.
Doch selbst, nachdem die Vier in ihre Wohnung zurückgekehrt waren, nahmen die Quälereien kein Ende. Christoph B., der sich offenbar über den weinenden Jungen geärgert hatte, packte das Kleinkind an den Beinen, hielt es kopfüber in die Toilettenschüssel und betätigte die Spülung. Die Frau trennte sich schließlich von Christoph B. und zeigte ihn an.
Das Amtsgericht sprach von einem »rohen Misshandeln« der Kinder. Sie hätten sich in einer völlig hilflosen Situation befunden und erhebliche Ängste durchleiden müssen. Angst und Schmerzen der Kinder seien für Christoph B. ohne weiteres erkennbar gewesen.
Gegen das Urteil ging der inzwischen 18-Jährige in die Revision, hatte aber keinen Erfolg. Der zuständige Strafsenat des Oberlandesgerichtes Hamm bestätigte jetzt das Paderborner Urteil und sprach von einer »erschreckenden Gefühllosigkeit« des Angeklagten. Das Urteil des Paderborner Jugendschöffengerichtes sei »sehr maßvoll« gewesen, schrieben die Hammer Richter in ihrem Beschluss.

Artikel vom 21.12.2004