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Arbeitsgenehmigung leichter erhältlich


Bielefeld (WB). Für ausländische Staatsbürger ändert sich zum Beginn des kommenden Jahres das Arbeitsgenehmigungsverfahren. Darauf weist die Agentur für Arbeit in Bielefeld hin. Bislang benötigten sie neben der Aufenthaltsgenehmigung der Ausländerbehörde auch eine Arbeitsgenehmigung der Agentur für Arbeit, wenn sie in Deutschland eine Beschäftigung ausüben wollten.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsrechts am 1. Januar wird dieses Verfahren durch das so genannte Zustimmungsverfahren abgelöst. Dieses Verfahren gilt für Ausländer, die nicht Staatsbürger eines EU-Landes sind oder nicht über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung verfügen.
Neu ist von 2005 an, dass die von der Ausländerbehörde erteilte Aufenthaltserlaubnis im Regelfall auch eine Arbeitserlaubnis beinhaltet. Die Arbeitsagentur rät den Betroffenen, sich mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen.

Artikel vom 22.12.2004