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Im Kreisverkehr
Abkürzen verboten


Hamm (dpa). Autofahrer dürfen im Kreisverkehr keine Abkürzung über die Mittelinsel nehmen, wenn sie die gegenüberliegende Ausfahrt nutzen wollen. Auch im Kreisverkehr gelte das Rechtsfahrgebot, entschied das Oberlandesgericht in Hamm. Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer die Mittelinsel geschnitten und war dann mit einem anderen Wagen kollidiert. Der Fahrer muss nun für zwei Drittel des Schadens aufkommen. Az.: 27 U 87/03

Artikel vom 22.12.2004