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CDU muss zahlen

Weitere Spendenstrafe: 511 000 Euro


Berlin (dpa). Die CDU muss im Zusammenhang mit der Schwarzgeldaffäre ihres hessischen Landesverbands eine weitere Strafe in Höhe von 511 000 Euro zahlen. Dabei geht es um Großspenden der Nahrungsmittelfirma Ferrero, die über mehrere Jahre nicht in den CDU-Rechenschaftsberichten veröffentlich wurden. Die Spenden summierten sich auf 255 646 Euro für die Jahre 1994 bis 1998. Laut Parteiengesetz muss eine Partei bei solchen Verstößen den doppelten Betrag der Spenden als Strafe zahlen. Der Bundestag wird die Summe bei der Auszahlung der staatlichen Parteienfinanzierung im Februar 2005 einbehalten.
Die CDU muss bereits 21 Millionen Euro zurückerstatten. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) hatte dies im Februar 2000 als Reaktion auf die enthüllte schwarze Auslandskasse der hessischen CDU angeordnet. Der frühere Unions-Landeschef und Ex-Bundesinnenminister Manfred Kanther hatte 1983 etwa 20,8 Millionen Euro Parteivermögen in der Schweiz deponiert. Aus dem Guthaben wurden unter anderem Wahlkämpfe finanziert, aber nie in den Rechenschaftsberichten erwähnt. Bei der Aufklärung der Affäre kam auch ans Licht, dass der CDU-Landesverband auch regelmäßig Spenden des Süßwarenherstellers Ferrero erhalten hatte, sie aber nicht verbuchte.

Artikel vom 23.12.2004