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Latussek-Prozess
vor der Neuauflage


Karlsruhe (dpa). Der Volksverhetzungsprozess gegen den früheren Vizepräsidenten des Bundes der Vertriebenen (BdV), Paul Latussek, muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hob gestern den erstinstanzlichen Freispruch auf und verwies den Fall an das Landgericht Erfurt zurück. Nach Ansicht der Karlsruher Richter hatte Latussek im Rechenschaftsbericht beim thüringischen Verbandstag 2001 den NS-Massenmord an den Juden in Auschwitz verharmlost. Latussek war wegen seiner Äußerungen seines Amtes enthoben worden.

Artikel vom 23.12.2004