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Dr. Hilker hält
öffentlich still

Omnia-Prozess endet mit Erklärung

Von Bernhard Hertlein
Hamm/Detmold (WB). Dr. Töns-Henrich Hilker wird nicht mehr öffentlich erklären, sein Vetter Ernst-Dieter und dessen Sohn Ernst Hilker hätten die Omnia-Möbelwerke in Detmold »systematisch« vor die Wand gefahren. Mit einer entsprechenden Selbstverpflichtung wurde gestern ein Urteil im Berufungsverfahren Hilker gegen Hilker überflüssig.

Die streitenden Parteien waren beide Teilhaber der 1888 gegründeten Detmolder Omnia-Möbelgruppe. Diese beschäftigte zum Zeitpunkt der Insolvenz etwa 300 Mitarbeiter.
Eckart Frey, Vorsitzender Richter am 8. Zivilsenat des Hammer Oberlandesgerichts (OLG), gab gestern schon zu Beginn der Verhandlung die Richtung vor, indem er Prozess-Gegenstand und die Rechtslage erläuterte. So seien pauschale Werturteile wie »systematisch vor den Wand gefahren« oder Vorwürfe, die Gegenseite habe Bilanzen und ein Arbeitszeugnis manipuliert, auch ohne direkten Wahrheitsbeweis im internen Kreis von Gesellschaftern eines Unternehmens und von Familienmitgliedern zulässig. Anders sei es, wenn die gleichen Behauptungen auf dem Marktplatz von Detmold aufgestellt würden.
Eine Diskussion zwischen den streitenden Parteien entspann sich wie schon vor dem Landgericht Detmold um die Definition von »systematisch«. Unter Bezugnahme auf ähnliche Kommentare etwa beim Voicestream-Fehlkauf der Deutschen Telekom bestritt Dr. Hilker, dass bei »systematisch« in jedem Fall »Vorsatz«ĂŠeingeschlossen sei. Dieser Definition neigt jedoch nicht nur die frühere Omnia-Geschäftsführung und das Landgericht, sondern, wie es schien, auch das OLG Hamm zu.
Dr. Töns-Henrich Hilker beklagte sich, auch die Gegenseite habe stets mit harten Bandagen gerungen und ihn, den erfolgreichen Wirtschaftsberater, unter anderem als »verkrachte Existenz« dargestellt. Seit 20 Jahren habe er auf Fehlentwicklungen wie falsche Investitionen und zu hohe Gewinnentnahmen hingewiesen. Bis zur Insolvenz des Möbelunternehmens im Jahr 2002 sei er aber immer an Ernst Dieter Hilker und dessen Sohn gescheitert.
Der Richter machte deutlich, dass es in dem Verfahren nur um pauschale Äußerungen, nicht aber um konkrete Vorwürfe gehe. Letztere müssten in anderen Verfahren geklärt werden. Vor diesem Hintergrund verpflichtete sich Dr. Hilker in einer von seinem Anwalt Norbert Adams und dem gegnerischen Rechtsvertreter Dr. Frank Werthmann ausgearbeiteten Erklärung, die strittigen Pauschaläußerungen nicht zu wiederholen. Ausgenommen sind Erklärungen im Omnia-Bereich einschließlich der »Bau selbst Möbel GmbH und der Hilker GBR«, in geregelten Verfahren zum Beispiel gegenüber dem Insolvenzverwalter, in diesem Zusammenhang gegenüber Beratern sowie gegenüber Verwandten bis zum vierten Grad. Az: 8 U 34/04

Artikel vom 21.12.2004