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Von Omas Sparbuch regnet es Geld


Frankfurt (WB/in). Der Sparer hat die Einzahlung des Geldes, das Kreditinstitut aber die Auszahlung zu beweisen. Diesem Grundsatz folgend hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Bank SEB verurteilt, der Erbin eines seit 39 Jahren brach liegenden Sparguthabens das Geld nebst Zinsen von 199,78 Prozent auszuzahlen.
Die Großmutter der Erbin hatte sich am 23. November 1965 von der Vorgängerin der SEB, der Bank für Gemeinwirtschaft, quittieren lassen, dass sie der BfG ihr Sparbuch mit einem Guthaben von 5601 DM - 2683,75 Euro - zur Verwahrung zurückgab. Diese Quittung konnte die Enkelin dem Gericht vorlegen. Das OLG befand, die Bank habe der Klägerin 8584,93 Euro -Ê199,78 Prozent mehr als das ursprüngliche Kapital -Êauszuzahlen. Außerdem muss die SEB die Gerichtskosten tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Vorinstanz hatte entschieden, nach mehr als 38 Jahren und der zulässigen Vernichtung aller Unterlagen habe die Klägerin zu beweisen, dass das Geld noch nicht ausgezahlt worden sein. Az: 2 U 12/04

Artikel vom 20.12.2004