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Das sagt die Polizei zu dem Fall

Die Polizei, vom WESTFALEN-BLATT um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Familie K. gebeten, teilte mit: »Zusammenfassend kann . . . erklärt werden, dass die erhobenen Vorwürfe gegen die Polizei und im besonderen gegen den Ermittlungsbeamten . . . nicht zutreffen. Die Ermittlungen und Maßnahmen wurden korrekt und in Absprache mit der Staatsanwaltschaft durchgeführt. Es war die Pflicht des Ermittlungsbeamten, im vorliegenden Fall in alle Richtungen Ermittlungen anzustellen, so auch dahin gehend, wie sich der Fußgänger vor dem Unfall verhalten hatte, um den Vorgang umfassend klären zu können.«
Und zum nicht erlassenen Haftbefehl hieß es: »Dies wurde durch die Staatsanwaltschaft abgelehnt, weil hier die Grundsätze für einen Beschluss nicht vorlägen. Damit waren diesbezüglich die Möglichkeiten der Polizei ausgeschöpft.«

Artikel vom 18.12.2004