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Ein »kleiner Fehler«
kostet Menschenleben

Lkw-Fahrer wegen tödlichen Unfalls verurteilt

Bielefeld (hz). Wegen fahrlässiger Tötung eines Menschen im Straßenverkehr ist Freitag Lkw-Fahrer Heinz E. (60/Name geändert) vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1750 Euro verurteilt worden. Der Berufskraftfahrer aus Verl (Kreis Gütersloh) hatte am 16. Dezember vergangenen Jahres beim Abbiegen von der Heeper- in die Otto-Brenner-Straße mit seinem Vierachser einen Radfahrer (56) überrollt.

»Ein dummer, dummer Zufall«, so Amtsrichter Joachim Grunski in seiner Urteilsbegründung, »hat zu diesem tragischen Unfall geführt.« Den Angeklagten Heinz E. treffe letztlich nur eine geringe Schuld am tödlichen Geschehen vom 16. Dezember 2003.
Wie zuvor bereits die Staatsanwaltschaft, der Kfz-Sachverständige Uwe Hagemann (Dekra) und Verteidiger Martin Mauntel einhellig festgestellt hatten, habe sich der Lkw-Fahrer mit 40-jähriger Berufserfahrung nur einen »kleinen Fehler« zu schulde kommen lassen, der täglich zigfach im Straßenverkehr passiere. Heinz E. vergaß, obwohl er das vor Gericht heftig bestritt, vor dem Rechtsabbiegen von der Heeper- in die Otto-Brenner-Straße den Kontrollblick in die gleich dreifach an der Beifahrerseite seines Kipplasters angebrachten Rückspiegel.
Hätte der Lkw-Fahrer geschaut, so Sachverständiger Hagemann, hätte er am Vormittag des 16. Dezember 2003 gegen 8.45 Uhr beim Warten vor der rotgeschalteten Ampel den Radler Peter-Franz Z. im Rückspiegel sehen müssen. Das spätere Opfer war an diesem trüben Dezembertag des vergangenen Jahres auf dem Radweg der Heeper Straße rechts neben dem Vierachser unterwegs.
Und der Bielefelder Peter Franz Z. radelte, ohne dass er es wusste, direkt in den »toten Winkel« von Heinz E.. In dem Moment, als der 60-Jährige Ampel-Grünlicht erhielt und mit seinem Tonnen schweren Baustellen-Lkw zum Rechtsabbiegen ansetzte, war Radfahrer Peter-Franz Z. in den Rückspiegeln des Lastwagens nicht mehr zu sehen. Der auf einem Tourenrad sitzende 56-Jährige wurde von der rechten Vorderseite des Vierachsers erfasst, von den Doppelachsen überrollt und erlag im Städtischen Krankenhaus Mitte seinen lebensgefährlichen Verletzungen.
Lkw-Fahrer Heinz E., so erklärte sein Verteidiger Martin Mauntel vor dem Amtsgericht, leide unter dem Vorwurf, einen Menschen überfahren zu haben, und frage sich seit dem Unfall »Tag für Tag, wie es dazu kommen konnte«. Denn offenbar trifft den getöteten Radfahrer auch eine Mitschuld.
Ein Zeuge, der damals als Fußgänger das Unfallgeschehen aus wenigen Metern Entfernung beobachtet hatte, sagte Freitag vor Gericht aus, dass der Fahrradfahrer mit hohem Tempo förmlich »auf den Lkw draufgefahren« sei. Er habe sich noch gewundert, so der 24-jährige Student, warum der Radler angesichts des abbiegenden Lkw nicht gebremst habe.

Artikel vom 18.12.2004