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Gesetz zu freier
Akteneinsicht


Berlin (dpa). Freie Akteneinsicht bei Behörden sollen die Bürger nach einem Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen erhalten. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz solle das Handeln von Verwaltungen transparenter gestaltet werden, sagte der Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg Tauss, am Freitag im Bundestag. Mit dem »Jedermannsrecht« soll der Zugang zu Informationen nur aus wichtigen Gründen versagt werden dürfen.

Artikel vom 18.12.2004