Hamburg (dpa). Der Journalist Günter Wallraff darf nicht als Inoffizieller Stasi-Mitarbeiter (IM) bezeichnet werden. Das hat das Hamburger Landgericht entschieden. Wallraff hatte Zeitungen des Axel-Springer-Verlags in einer Einstweiligen Verfügung untersagt, den Begriff »Stasi-IM Günter Wallraff« zu verwenden. Den Widerspruch des Verlages lehnte das Gericht ab. Der Verlag habe den Nachweis der Stasi-Tätigkeit nicht erbracht.