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»Fristlose Kündigung
war rechtmäßig«

Klage vom Arbeitsgericht zurückgewiesen


Gütersloh (mdel). Der Trägerverein der Weberei hat im Streit mit dem ehemaligen Geschäftsführer Andreas Voßhenrich-Werner einen Teilerfolg erzielt. Wie Vorstandssprecherin Hanne Heudtlass gestern auf WB-Anfrage erklärte, hat das Arbeitsgericht in Bielefeld die Klage von Voßhenrich-Werner zurückgewiesen. »Die von uns ausgesprochene fristlose Kündigung war rechtmäßig«, so Heudtlass.
Finanziell geht der ehemalige Geschäftsführer damit leer aus. Sein Rechtsanwalt hatte in der Verhandlung am Mittwoch noch 40 000 Euro gefordert. Abgelehnt wurde von ihm dort das Güte-Angebot des Gerichtes, wonach Voßhenrich-Werner 5000 Euro Abfindung erhalten hätte und seine fristlose in eine ordentliche Kündigung umgewandelt worden wäre. Dieser Summe hätte der Trägerverein bei einer gütlichen Einigung zugestimmt.
Ob mit der Gerichtsentscheidung das Thema endgültig ad acta gelegt werden kann, muss abgewartet werden. Andreas Voßhenrich-Werner wird jetzt informiert, welche Rechtsmittel er einlegen kann. Danach hat er vier Wochen Zeit, Einspruch einzulegen.
Von der Entscheidung unberührt ist nach Angaben von Hanne Heudtlass das parallel laufende Strafrechtsverfahren. Noch nicht beendet sei die Steuerprüfung für die Jahre 2001 bis 2003. »Von den Ergebnissen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen machen wir abhängig, ob wir Schadenersatz fordern werden«, sagt die Sprecherin des Trägervereins.

Artikel vom 17.12.2004