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Führerschein ist futsch

20-Jähriger wegen Unfallflucht verurteilt


Halle (hj). Weil er mit seinem Wagen gegen zwei andere Fahrzeuge gefahren ist, sich jedoch erst am anderen Morgen bei der Polizei meldete, wurde gestern ein 20-jähriger junger Mann aus Halle vom Amtsgericht Halle wegen unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle zur Ableistung von 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Der Führerschein wird eingezogen, er kann ihn erst nach Ablauf einer zwölfmonatigen Sperrfrist wieder erhalten.
Am 19. September war der Haller nachts auf dem Spitzenkamp unterwegs, als ihm, eigenen Angaben zufolge, plötzlich während der Fahrt die brennende Zigarette aus der Hand fiel. »Ich habe einen kurzen Moment nicht aufgepasst und die Zigarette aufgehoben. Da bin ich auch schon gegen die Verkehrsinsel gefahren und anschließend gegen die beiden parkenden Autos geschleudert worden«, erzählte er gestern Richter Michael Hunke. Nach dem ersten Schrecken sei er dann weitergefahren, habe seinen Wagen bei einem Kumpel in der Hagedornstraße abgestellt und dort geschlafen. Am anderen Morgen sei er mittags zur Polizei gegangen und habe den Vorfall gemeldet.
Diese Einsicht kam nach Ansicht Hunkes zu spät. »Nach einem Unfall muss man sich sofort melden, egal, ob bei der Polizei oder bei dem Geschädigten. Sie haben hier den Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort erfüllt«, stellte er den juristischen Sachverhalt dar.
Nun muss der 20-Jährige nicht nur arbeiten, sondern auch einen Großteil des verursachten Schadens von etwa 3500 Euro an seine Versicherung zurückzahlen. »Diese Konsequenz müssen sie jetzt aus dieser unüberlegten Handlung ziehen«, ermahnte Richter Hunke.

Artikel vom 17.12.2004