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Freispruch gefordert

Verteidiger-Plädoyer im Daschner-Prozess


Frankfurt/Main (dpa). Im Prozess um Folterdrohungen der Polizei gegen den Entführer des Bankierssohns Jakob von Metzler hat die Verteidigung Freispruch für den angeklagten Frankfurter Vize- Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner gefordert.
Er habe die Menschenwürde eines Mörders gegen die Menschenwürde eines unschuldigen Kindes abwägen müssen. »Der Menschenwürde des Kindes war absoluter Vorrang einzuräumen«, sagte Verteidiger Eckart Hild in seinem Plädoyer.
Daschner ist angeklagt, einen Hauptkommissar zur schweren Nötigung verleitet zu haben. Der ebenfalls angeklagte Hauptkommissar soll den Metzler-Entführer Magnus Gäfgen mit Gewalt bedroht haben, um so das Versteck der Geisel zu erfahren. Das Kind war zu diesem Zeitpunkt bereits tot. Der 61 Jahre alte Daschner selbst hatte sein Vorgehen als vom Polizeigesetz gedeckt und rechtmäßig verteidigt
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor einen Schuldspruch verlangt, war aber bei der individuellen Strafforderung deutlich unter dem gesetzlich vorgegebenen Regelfall von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft geblieben. Der Staatsanwalt beantragte stattdessen eine auf Bewährung auszusetzende Geldstrafe. Die Strafkammer will am Montag ihr Urteil fällen.

Artikel vom 17.12.2004