London (dpa). Großbritannien verstößt mit seinen Antiterrorgesetzen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Zu diesem Urteil gelangte die höchste richterliche Instanz, das Oberhaus, gestern in London. Nach Ansicht der Lordrichter dürfen ausländische Terrorverdächtige nicht auf unbestimmte Zeit inhaftiert werden. Geklagt hatten neun Männer, die seit drei Jahren ohne Anklage im Londoner Belmarsh-Gefängnis einsitzen. Das Gefängnis wird von Menschenrechtsorganisationen als »britisches Guantanamo Bay« bezeichnet.