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»Unsere Entscheidung
ist kein Geheimpapier«

Landebahnausbau: Einwender erhalten Akteneinsicht

Senne (oh). Wie erfährt der Bürger, der Einwendungen gegen die Landebahn-Verlängerung des Flugplatzes Windelsbleiche geschrieben hat, wie damit umgegangen und in welcher Art und Weise sie abgearbeitet wurden?

Diese Anfrage stellte Heiko Rohde (Bündnis 90/Die Grünen) in der Dezembersitzung der Senner Bezirksvertretung - und erhielt umgehend eine Antwort. Bezirksamtsleiter Eberhard Grabe hatte sich bei der Bezirksregierung Münster als der zuständigen Luftaufsichtsbehörde zum Thema schlau gemacht.
Ob und wann es eine öffentliche Erörterung der insgesamt 1200 Einwendungen zum Thema Landebahnausbau geben wird, das entscheide ausschließlich die Bezirksregierung, hieß es. »Es wird hier nach Paragraph 6 des Luftfahrtrechts verfahren - und dabei gibt es kein verkürztes oder längeres Verfahren«, betont Stefan Bergmann, Pressesprecher des Regierungspräsidenten in Münster gegenüber dem WESTFALEN-BLATT.
»Ob wir eine öffentliche Erörterung machen werden oder nicht, das hängt beispielsweise davon ab, ob wir ein klares Bild von den Einwendungen sowie den entsprechenden Stellungnahmen dazu vom Flugplatzbetreibers erhalten haben«, sagt Stefan Bergmann, Pressesprecher der Bezirksregierung gegenüber dem WESTFALEN-BLATT.
»Wenn wir dann nach Abarbeitung aller Schritte und anschließender Beurteilung der Meinung sind, es muss eine solche öffentliche Erörterung geben, dann gibt's auch eine.«
Deshalb habe auch der inzwischen in der Novembersitzung des Rats getroffene Beschluss, Münster um eine solche »öffentliche Erörterung« zu bitten, keinerlei Einfluss auf eine mögliche Pro- oder Contra-Entscheidung der Behörde.
Wie Eberhard Grabe zudem von der Bezirksregierung erfahren hat, soll die grundsätzliche Entscheidung für oder gegen eine öffentliche Erörterung nach Abschluss des erweiterten Beteiligungsverfahrens mit den Trägern öffentlicher Belange Anfang des nächsten Jahres getroffen werden. Kommt es dann zu keiner öffentlichen Erörterung, werden die Bürger, die Einwendungen geschrieben haben, dennoch nicht im Dunklen gelassen, erklärt Bergmann. »Unserer Entscheidung ist kein Geheimpapier.«
»Wer wissen möchte, ob oder in welcher Form seine Einwendungen im Genehmigungsverfahren berücksichtigt wurden oder mit welcher Begründung sie ganz oder teilweise unberücksichtigt geblieben sind, der kann das bei der Bezirksregierung Münster erfahren«, versichert Pressesprecher Bergmann. Entweder könne man schreiben oder anrufen und um Akteneinsicht bitten, bekomme er die entsprechende Information.
»Möglicherweise wird die Entscheidung aber auch über einen längeren Zeitraum im Rathaus offengelegt«, so Bergmann. Mit Sicherheit aber in den amtlichen Bekanntmachungen in der Zeitung veröffentlicht.
Sollte dennoch ein Bürger, der Einwendungen geschrieben hat, nicht mit der Entscheidung der Bezirksregierung zufrieden sein, steht ihm der Rechtsweg durch Widerspruch offen.

Artikel vom 18.12.2004