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Pflege mit Vertrag

Kurse in den eigenen vier Wänden


Spätestens mit dem Bewilligungsbescheid muss die Pflegekasse dem Versicherten eine Vergleichsliste mit Adressen, Leistungen und Vergütungen der Pflegeanbieter an die Hand geben. Darüber hinaus muss sie eine Beratung zu den Versorgungsmöglichkeiten anbieten.
Pflegedienste sind verpflichtet schriftliche Verträge abzuschließen. Darin müssen Art, Inhalt, Umfang und Kosten der Leistungen geregelt sein. Der Vertrag muss den Pflegebedürftigen beziehungsweise den Angehörigen sowie der zuständigen Pflegekasse spätestens beim ersten Pflegeeinsatz ausgehändigt werden.
Angehörige haben einen Anspruch darauf, dass Pflegekurse bei ihnen zu Hause durchgeführt werden. Damit können auch Personen daran teilnehmen, denen es bisher nicht möglich war, zum Beispiel weil sie den Pflegebedürftigen nicht allein zu Hause lassen konnten oder wollten.
Für die Betreuung altersverwirrter Pflegebedürftiger erstattet die Pflegekasse bis zu 460 Euro pro Jahr. Sie übernimmt aber nur tatsächlich entstandene (und vorher bezahlte) Kosten für Betreuungsleistungen, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Betreuung hat übrigens nichts mit Pflegeleistungen zu tun. Erstattet werden ausschließlich Betreuungsangebote, die von professionellen Helfern durchgeführt werden.

Artikel vom 12.02.2005