10.12.2004 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Das Brackweder Bezirksamt wird nach den Um- und Ausbaumaßnahmen zentraler Anlaufpunkt für die Bezieher des neuen Arbeitslosengeldes II sein.

»Angemessene Miete«
künftig bei 4,63 Euro

Sozialausschuss berät heute über neue Werte

Brackwede/Senne/Sennestadt (pss). Der Sozial- und Gesundheitsausschuss wird sich in seiner heutigen Sitzung unter anderem mit dem Thema der »angemessenen Mieten« befassen. Den Ausschussmitgliedern liegt eine Verwaltungsvorlage vor, in der die Unterkunftskosten neu festgelegt werden.

Die Verwaltung schlägt einen »angemessenen Mietwert« (ohne Nebenkosten und Strom) für künftige ALG II-Bezieher und für Bezieher laufender Hilfe zum Lebensunterhalt vor, der bei 4,63 Euro pro Quadratmeter liegt. Die Mietwerte sollen nach Vorstellung der Verwaltung gestaffelt werden: 245,39 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 277,80 Euro für zwei Personen, 347,25 Euro für drei Personen und 416,70 Euro für vier Personen. Für jede weitere Person im Haushalt soll es 69,45 Euro zusätzlich geben. Eine Steigerung: Bisher galten 4,17 Euro als Bemessungsgrundlage.
Zudem schlägt die Verwaltung vor, bei den bisherigen Leistungsbeziehern der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2005 einen Aufschlag von bis zu 50 Prozent auf den angemessenen Unterkunfts-Kostenbetrag zu berücksichtigen und erst von Januar 2006 an den allgemeinen angemessenen Mietbetrag gelten zu lassen. Diese Regelung soll aber nur gelten für Bezieher der bisherigen Arbeitslosenhilfe. Für Neufälle soll der angemessene Mietbeitrag sofort angesetzt werden. Wobei jedoch eine Sechs-Monatsfrist gilt: Der Bezieher hat sechs Monat Zeit, seine Mietkosten auf die Angemessenheitsgrenze zu senken.
Doch die Bielefelder Sozialverwaltung will diese Frist erweitern. »Der Umstand«, heißt es in der Vorlage, »innerhalb von sechs Monaten keine angemessene Wohnung gefunden zu haben, dürfte es auch künftig rechtfertigen, eine unangemessene Miete über sechs Monate hinaus anzuerkennen, selbst wenn der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein Leistungsempfänger bei intensiven Bemühungen innerhalb der Frist eine angemessene Wohnung finden kann.«
Denn, argumentiert die Verwaltung weiter, auf Grund der Zusammenlegung der Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialhilfeträger werde sich die Zahl der Haushalte, die auf günstigen Wohnraum angewiesen sind, nahezu verdoppeln. So werde von entscheidender Bedeutung sein, in welchem Umfang auch tatsächlich günstiger Wohnraum zur Verfügung steht.
Betroffen von den Neuregelungen sind nach Hochrechung der Dienstleistungszentrale Jugend, Soziales, Wohnen in Bielfeld insgesamt etwa 20000 Haushalte.

Artikel vom 10.12.2004