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»Es wird keine Umzugswelle geben«

Hartz IV: Wohnungsbaugesellschaften fordern einen »runden Tisch«

Von Paul Siegfried Schulz
Sennestadt (pss). Die Wohnungsbaugesellschaften sind mittendrin, wenn von Januar an Hartz IV in Kraft tritt. »Weil es einen Teil unserer Mieter betrifft«, wie Michael Sackermann von der Wohnungsgesellschaft Sahle Wohnen es ausdrückt. Und weil Hartz IV handfeste finanzielle Änderungen bringt. Deshalb auch habe seine Gesellschaft einen Informationsnachmittag angeregt und organisiert.

Gefolgt waren der Einladung zu dieser Informationsveranstaltung im »Bürgertreff« des Sennestadthauses neben Sahle Wohnen auch Vertreter der Wohnungsbaugesellschaften BGW, Freie Scholle, der Brackweder GBB und der Senner GSWG. Dazu kamen Detlef Kley von der Bundesagentur für Arbeit, Lutz Wittler vom städtischen Dienstleistungszentrum Jugend, Soziales, Wohnen, und Karl Ehlert vom Arbeitslosenzentrum.
Allen gemein ist das Bestrebenanzumerken, jeglicher Panikmache entgegenzuwirken und den Betroffenen hilfreich zur Seite zu stehen. Umzüge - wenn sie denn tatsächlich notwendig werden sollten - sollen so sozialverträglich wie möglich bewerkstelligt werden. »Mit Hartz IV«, sagt beispielsweise Bernhard Koppmann von der Wohnungsbaugesellschaft »Freie Scholle«, »darf und soll kein Umzugsmanagement-Programm finanziert werden.«
Und auch Lutz Wittler als auch Detlef Kley gehen davon aus, dass es in Bielefeld künftig keine Umzugswelle geben wird. Wittler weist vielmehr darauf hin, dass es genügend Flexibilität in der Leistungsgewährung gebe.
Doch die Wohnungsbaugesellschaften sehen auch mit Sorge den neuen Regelungen entgegen, erweitert sich durch Hartz IV doch der Personenkreis, der von staatlich gewährten Leistungen und Zuwendungen abhängig ist und Mietzahlungen nur im Rahmen der Angemessenheitsgrenzen möglich sind. Und die liegen im Mietspiegel im untersten Bereich.
Doch die Wohnungsbaugesellschaften müssen ihren Wohnungsbestand modernieren, um sich, wie Koppmann anführt, »auch weiterhin am Markt behaupten zu können.« Modernisierungen würden aber zwangsweise zu Mieterhöhungen führen. Eine zu niedrigere Angemessenheit bei den Mieten für künftige Leistungsbezieher nach Hartz IV könnte bedeuten, dass gewisse Modernisierungen, die hauptsächlich im energetischen Bereich liegen, nicht mehr durchgeführt werden könnten.
Was für die Zukunft des Wohnungsmarktes und der Wohnungsbaugesellschaften fatale Folgen hätte. Koppmann: »Die Aufgabe der Stadt wird es sein, Mietwerte festzusetzen, deren Höhe die Wohnungsbaugesellschaften auch weiterhin in die Lage versetzt, ihren Wohnungsbestand modernisieren zu können.«
Kritik an der Stadt übte in diesem Zusammenhang Werner Stede von der BGW. Er hätte sich gewünscht, dass die Stadt im Zusammenhang mit Hartz IV die Wohnungsbaugesellschaften zu einem runden Tisch eingeladen hätte, um gemeinsam das weitere Vorgehen und auch die Angemessenheitsgrenzen abzustecken. Stede widersprach in diesem Zusammenhang auch der Aussage Lutz Wittlers, es gäbe genügend Wohnungsangebote für Betroffene. Stede: »Nicht jeder wird gleich die passende Wohnung finden.«
Einig sind sich die Wohnungsbaugesellschaften indes in ihrem Bemühen, Betroffenen hilfreich zur Seite zu stehen. Koppmann: »Wir werden Wert darauf legen, dass die Menschen in ihrem sozialen Umfeld bleiben können.« Doch es werde auch Schmerzgrenzen geben.
(Lesen Sie dazu auch den nebenstehenden Bericht zum Thema angemessene Mieten).

Artikel vom 10.12.2004