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Staatliche Prämien
nicht verschenken

Beratung für die finanzielle Zukunft

Für Arbeitnehmer und Bausparer steht ein wichtiger Termin an: Sie sollten noch vor dem Jahreswechsel prüfen, ob sie sich schon die vollen Ansprüche auf Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmersparzulagen gesichert haben.
Darauf weist jetzt Silvia Koppensteiner von der Volksbank Paderborn-Höxter hin. Besondere Beachtung sollten Bauwillige in diesem Jahr der Eigenheimzulage schenken. Denn sofern der Bauantrag noch in 2004 gestellt wird, bestehen für die Eigenheimzulage weiterhin die alten Regelungen.
Alleinstehende Bausparer erhalten 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie für eigene Einzahlungen bis maximal 512 Euro. Bei Verheirateten verdoppelt sich der förderungswürdige Betrag auf 1024 Euro. Dabei sind jedoch Einkommensgrenzen einzuhalten. So dürfen Alleinstehende über ein zu versteuerndes Einkommen von 25 600 Euro verfügen, für Verheiratete verdoppelt sich dieser Betrag.
Die Arbeitnehmersparzulage beträgt neun Prozent und wird von Vater Staat auf die vermögenswirksamen Leistungen gewährt, die maximal 470 Euro betragen können. Die dafür geltenden Einkommensgrenzen liegen bei 17 900 Euro bei Alleinstehenden und 35 800 Euro bei Verheirateten.
Darüber hinaus fördert der Staat mit der so genannten »Riester-Rente« auch den Aufbau einer privaten Geldrente. Noch ein persönlicher Tipp von Silvia Koppensteiner: »Nehmen Sie sich trotz der Hektik in der Vorweihnachtszeit ein wenig Zeit zur Beratung für Ihre finanzielle Zukunft.«

Artikel vom 10.12.2004