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»Kernpunkt der Planfeststellung«

Einwender-Erörterung zum Abschnitt 5 B der A 33 beginnt Freitag

Senne/Brackwede (pss). Am Freitag, 10. Dezember, beginnt in der Bielefelder Stadthalle die öffentliche Anhörung zum Planfeststellungsverfahren A 33, Streckenabschnitt 5 B zwischen der A 2 und der B 61 im Bereich Senne und Brackwede. Wie mehrfach berichtet, sind gegen das geplante Vorhaben etwa 1900 Einwendungen erhoben worden. Die große Erörterung als Kernstück des Planfeststellungsverfahrens wird bis zum 17. Dezember dauern.

Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger wird die Bezirksregierung Detmold auch am Samstag, 11. Dezember, erörtern, um allen Berufstätigen die Teilnahme zu ermöglichen. Die Erörterung wird dann am Montag, 13. Dezember, bis zum Mittwoch, 15. Dezember, fortgesetzt. Am Donnerstag, 16. Dezember, wird nicht erörtert. Der Erörterungstermin endet schließlich am Freitag, 17. Dezember.
An diesem Freitag wird allen Einwendern, Betroffenen und sonstigen Beteiligten des Verfahrens die Möglichkeit gegeben, sich noch einmal zu allen Themen zu äußern und Fragen zu stellen. Die Erörterung wird an diesem Tag bewusst erst um 15 Uhr beginnen und bis in den Abend hinein andauern. Ansonsten ist Beginn stets um 10 Uhr, von 13 bis 14 Uhr wird eine Mittagspause eingelegt, zusätzliche Pausen gibt es nach Bedarf.
Leiter des Anhörungsverfahrens ist der 36-jährige Oberregierungsrat Jens Kronsbein, der bereits die Verfahren für die beiden anderen Planabschnitte leitete. Er ist damit Verfahrensleiter für den gesamten Lückenschluss der A 33. Kronsbein weist für die anstehende Erörterung auf die eigens von der Bezirksregierung für das Verfahren erarbeitete Infobroschüre hin. Diese Informationen werden bei der Erörterung in der Stadthalle ausgelegt.
Die Broschüre beginnt mit einer Einführung in die Besonderheiten eines straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens und gibt einen Überblick über den bisherigen Verfahrensablauf zu den Planungen der A 33. Ferner wird der Ablauf der Erörterung vorgestellt. Selbstverständlich ist dem Informationsblatt auch die Tagesordnung des auf sechs Tage anberaumten Termins in der Stadthalle zu entnehmen.
Unter anderem wird unter Punkt II darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorgaben die Erörterung im Planfeststellungsverfahren grundsätzlich nicht öffentlich ist. Teilnahmebe-rechtigt sind der Landesbetrieb Straßenbau - Niederlassung Bielefeld - als Träger des Vorhabens, die Vertreter der Stadt Bielefeld, die beteiligten Fachbehörden und natürlich diejenigen, die schriftlich Einwendungen erhoben haben sowie sämtliche von dem Vorhaben Betroffene.
Kronsbein weist aber bereits jetzt darauf hin, dass er als Verhandlungsleiter die Befugnis hat, auch anderen Personen die Anwesenheit zu gestatten. Kronsbein: »Im Interesse eines transparenten und bürgernahen Verfahrens werde ich allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme an der Erörterung ermöglichen, sofern kein Beteiligter wichtige Gründe dagegen vorträgt.« Hierüber wird der Verhandlungsleiter zu Beginn der Erörterung ab-schließend entscheiden.
Insgesamt habe die Bezirksregierung alle Voraussetzungen geschaffen, damit die Beteiligten die zahlreichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Planung der A 33 stehen, gründlich und eingehend erörtern können, erklärt der Verfahrensleiter. Aufgrund seiner positiven Erfahrungen bei den zahlreichen Gesprächen mit vielen Beteiligten des Verfahrens gehe er davon aus, dass die Erörterung engagiert und sachlich geführt wird und alle Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert werden.
Zusätzlich ist die Broschüre auf der Homepage der Bezirksregierung veröffentlicht:
www.brdt.nrw.de

Artikel vom 08.12.2004