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Eltern wollen »Gürtel-Geld« zurück

Klage um Taekwondo-Sportschule: Lehrer ohne Ausbildungs-Lizenz?


Bielefeld (uko). Der Inhaber einer Bielefelder Taekwondo-Schule soll Kindern und Jugendlichen wertlose Urkunden ausgegeben und im Gegenzug viel Geld kassiert haben. Diesen Vorwurf haben die Eltern einer neunjährigen Grundschülerin erhoben und jetzt den Sportlehrer verklagt. Das Amtsgericht hörte am Freitag sogar einen Taekwondo-Sachverständigen in der Sache.
Die kleine Silvia V. (alle Namen geändert) hatte acht Vorprüfungen (Poom) abgelegt und im Jahr 2003 dann sogar den Rang des ersten Dan erreicht. Allein für diese Gürtelprüfung hatten ihre Eltern 350 Euro an Sportlehrer Xaver S. bezahlt. Insgesamt hatte die Ausbildung des Mädchens bis zu diesem Zeitpunkt 2150 Euro gekostet.
Auf Rückzahlung dieses Betrages hat das Ehepaar den Schulleiter nun verklagt. Grund: Der Mann sei überhaupt nicht berechtigt gewesen, Prüfungen abzunehmen oder gar entsprechende Urkunden als Leistungsnachweise auszustellen.
Vor dem Amtsgericht Bielefeld klärte jetzt Klaus Ermler als Sachverständiger über das nicht ganz einfache Regelwerk des Taekwondo auf. Ermler ist in der Deutschen Taekwondo-Union (DTU) der Referent für das Bundesprüfungswesen, also die oberste deutsche Instanz für Gürtelprüfungen.
Taekwondo, so erläuterte er, stamme aus Korea. Förmlich als Olymp dieser Sportart gebe es dort den Kukkiwon, der über die Prüfungsrichtlinien wache. Quasi als Gesetz habe der Weltdachverband World Federation Taekwondo (WTF) diese Konstellation akzeptiert. Die DTU in Deutschland sei dem WTF angegliedert. Jede Gürtelprüfung eines deutschen Vereins werde von der DTU genehmigt. Nur diese so registrierten Sportler dürften auf Wettbewerben oder Meisterschaften bis hin zu den Olympischen Spielen kämpfen.
Urkunden wie sie in der Bielefelder Sportschule ausgegeben wurden, müssten bei Vorlage noch einmal nachgeprüft werden, was zusätzliches Geld koste. Einen eigentlichen Wert hätten diese Dokumente demnach nur in der Sportschule, in der sie auch ausgestellt wurden.
Xaver S. behauptete gestern zwar, er sei »Instruktor in der Kukkiwon-Akkademie«, doch auch davon ließ sich der Taekwondo-Experte Ermler kaum beeindrucken: S. selbst habe nur den 4. Dan, sei also nach den Richtlinien überhaupt nicht nicht berechtigt, Dan-Prüfungen abzunehmen. - Der Prozess wird fortgesetzt.

Artikel vom 04.12.2004