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Christiane Herzig verteidigt Ronald B.

Messerstich: Anklage
nur wegen Rauschtat

Blutiges Trinkgelage - Anwältin hofft auf milde Strafe

Bielefeld (uko). Der Messerstecher aus dem Appartementanbau des Conti-Hotels wird sich nur wegen einer Rauschtat verantworten müssen. Staatsanwalt Klaus Metzler hat den 37-jährigen Ronald B. jetzt unter Anklage gestellt, die Tat selbst lediglich als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet. Strafverteidigerin Christiane Herzig hofft nun für ihren Mandanten auf eine milde Strafe.

Am Nachmittag des 6. August war es in dem Appartementblock an der Schelpsheide zu dem folgenschweren Trinkgelage mehrerer Alkoholiker gekommen. Ronald B. und das spätere Opfer Ulrich N. (57) trafen in der Ein-Zimmer-Wohnung von Christiane R. zusammen. Im Dunst von reichlich Alkoholika kam es um 19 Uhr zum Streit zwischen den beiden Männern. Ronald B. muss dann ein Taschenmesser gezogen und es seinem Kumpan in den linken Hals gestochen haben.
Der Schwerverletzte wankte zu seinem Appartement im Erdgeschoss und verblutete dort auf dem Sofa liegend. Ein anderer Nachbar hatte die Blutspuren gefunden und kurz vor 21 Uhr die Polizei alarmiert.
Ronald B. hatte zu der Tat nichts ausgesagt. Er berief sich auf einen Filmriss. Auch die Gastgeberin des Saufgelages mochte sich an den Hergang des Streits nicht erinnern. Hintergrund waren jedoch, so betonte Christiane Herzig, die wechselnden Partnerschaften der beteiligten Personen: Ronald B. war jahrelang mit Christiane R. befreundet gewesen, bis sich die Dame Ulrich N. zuwandte. Dessen Ehefrau dagegen war schon zum Zeitpunkt der Tat mit Ronald B. liiert. Die Witwe des Opfers soll sich nach wie vor zu dem Messerstecher bekennen.
Zwei Sachverständige sind nach Angaben der Strafverteidigerin zu dem Ergebnis gekommen, dass der Täter seinerzeit mit mehr als vier Promille alkoholisiert gewesen sein muss. Demnach sei er schuldunfähig gewesen und für die eigentliche Tat nicht zu bestrafen. Dass Staatsanwalt Metzler das Geschehen rechtlich als Körperverletzung mit Todesfolge und nicht als Totschlag wertete, bezeichnet Christiane Herzig gestern als einen »Erfolg«.
Die Höchststrafe für eine Rauschtat ist mit fünf Jahren bemessen. Christiane Herzig: »Wir hoffen auf ein deutlich milderes Strafmaß.« - Ein Termin für die Hauptverhandlung für dem Schwurgericht des Landgerichts steht indes noch nicht fest.

Artikel vom 04.12.2004