Detmold (WB). Ein Mann aus Bad Salzuflen hat nach einem Prozess gegen eine französische Gewinnspiel-Firma Anspruch auf 27 500 Euro. Das Unternehmen hatte ihn angeschrieben und behauptet, den Geldbetrag gewonnen zu haben. Als die Firma trotz Aufforderung das Geld nicht überwies, kam es zur Klage vor dem Detmolder Landgericht. Weil zum Prozess kein Vertreter der Firma erschienen war, sei ein Versäumnisurteil gegen das Unternehmen ergangen, sagte ein Sprecher des Detmolder Landgerichts am Freitag. Az: 9 O 107/04