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Kontenkontrolle
auf den Prüfstand


Bonn (dpa). Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben eine Korrektur des Gesetzes zur staatlichen Kontrolle von Bankkonten durch Finanzämter und andere Behörden gefordert. Die zum 1. April 2005 in Kraft tretenden Regelungen sehen vor, dass nicht nur Finanzbehörden, sondern auch eine Vielzahl weiterer Behörden Zugriff auf Bankdaten erhalten sollten. Die Datenschützer fordern, dass die Betroffenen möglichst frühzeitig über den Zugriff auf ihre Kontostammdaten informiert werden.

Artikel vom 01.12.2004