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Versichert auf allen Wegen

Unterricht muss nicht in der Schule beginnen


Bielefeld (MiS). Schüler sind auch versichert, wenn ihr »Schulweg« nicht in die Schule, sondern zu einem anderen Ort führt, an dem eine schulische Veranstaltung stattfinden soll. Das betont Georg Müller, Leiter des städtischen Amtes für Schule. »In solchen Fällen gilt ebenfalls der Schutz des Gemeindeunfallversicherungsverbandes«
Ohne die Umstände im Fall des tragischen Unglücks auf dem Südring zu kennen, betont Müller, es sei grundsätzlich auch nicht zu beanstanden, wenn Lehrer sich zu Beginn des Unterrichts außerhalb der Schule - wie in diesem Fall an der Oetker-Eisbahn - mit ihren Schülern träfen. Bei Schülern, die Klassen der Sekundarstufe I (Klassen fünf bis zehn) besuchten, sei dies zumutbar. »Von Grundschülern kann man aber sicher nicht erwarten, dass sie weitere Wege zu einem anderen Ort als der Schule allein zurück legen.«
Beim Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe (GUVV) sind 1,7 Millionen Schülerinnen und Schüler und kommunale Beschäftigte versichert. Für Kinder und Jugendliche gilt der Versicherungsschutz auf dem Schulweg, während des Unterrichts und bei Schulveranstaltungen (einschließlich Ausflügen und Klassenfahrten). Dem GUVV Westfalen-Lippe wurden allein im vergangenen Jahr mehr als 150 000 Schul- und Schulwegsunfälle gemeldet.

Artikel vom 01.12.2004