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Stadt Bielefeld
Bekanntmachung
Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am23. 11. 2004 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. II/2/56.00 »Schillerstraße-Stadtheider Straße« für das Gebiet begrenzt durch Schillerstraße, Bernhard-Mosberg-Straße, Stadtheider Straße, DB-Gelände - Stadtbezirk Mitte - als Entwurf gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

In der vorstehenden Planskizze ist der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes durch eine durchgehende Linie kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die Eintragungen in den Plänen des Bauamtes verbindlich. Die einzelnen Festsetzungen gehen aus dem Bebauungsplan mit Text und Begründung hervor.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Text und Begründung liegt gemäß § 3 (2) BauGB vom
8. Dezember 2004 bis einschließlich 15. Januar 2005
in der Bauberatung des Bauamtes der Stadt, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, im Erdgeschoss, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ort und Dauer der Auslegung des Entwurfes werden hiermit öffentlich gemäß §§ 2 (1), 3 (2) BauGB bekannt gemacht. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht durchzuführen.
Während der Offenlegungszeit können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. II/2/56.00 »Schillerstraße - Stadtheider Straße« im Bauamt schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Bielefeld, den 24. 11. 2004
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 27.11.2004