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Krankenwagen blockiert
und Weiterfahrt behindert

Fahrerin von Hilfstransport zahlt eine Geldstrafe


Bielefeld (uko). Die Mitarbeiterin einer Bielefelder Hilfsorganisation hat jetzt vor dem Amtsgericht eine Geldstrafe wegen Nötigung im Straßenverkehr akzeptiert. Die 57-jährige Frau hatte mit dem Wagen des Vereins die Weiterfahrt eines Krankentransporters behindert.
Als ein Krankenwagen der Biekra am 11. März auf dem Saronweg in Bethel aus der Sackgasse heraus zu einem Einsatz fahren wollte, stellte sich kurz hinter dem Wendehammer ein Mercedes-Kleintransporter in den Weg. Am Steuer saß die Bielefelderin Alma Z. (Namen geändert), die für eine Hilfsorganisation Lebensmittel ausfuhr. Obwohl die 57-Jährige »aufgrund der auf der rechten Seite geparkten Fahrzeuge wartepflichtig gewesen« wäre, sei Alma Z. »weiter in die verengte Fahrbahn hinein« gefahren, folgerte die Staatsanwaltschaft später.
Die Besatzung des Biekra-Wagens wollte Alma Z. zum Einlenken bewegen - vergeblich. Die Frau beharrte auf ihrem Recht und gab den Weg nicht frei. Schließlich alarmierten die Rettungssanitäter die Polizei. Aber auch die dann eintreffenden Beamten standen der Situation machtlos gegenüber. Alma Z. meinte, sie habe die Vorfahrt, und der Krankenwagen müsse weichen.
Nach einer Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr erließ das Amtsgericht einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl. Alma Z. sollte 400 Euro (20 Tagessätze zu jeweils 20 Euro) zahlen. Gegen diesen Strafbefehl legte die Frau jedoch Einspruch ein. Im Prozess vor dem Amtsgericht ließ Alma Z. nun die gleichen Argumente wie seinerzeit auf dem Saronweg folgen.
Auch Amtsrichterin Kaminski war angesichts dieser Uneinsichtigkeit sprachlos. Erst als die Juristin der Mitarbeiterin der Hilfsorganisation obendrein ein Fahrverbot von einem Monat androhte, lenkte Alma Z. ein. Sie nahm den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Artikel vom 01.12.2004