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Häftling droht
Höchststrafe


Rheda-Wiedenbrück (WB/ca). Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe befasst sich mit dem Tod einer Frau aus Rheda-Wiedenbrück, die im August 2003 von ihrem Ex-Freund umgebracht worden war. Das Landgericht Bielefeld hatte den Täter im Mai wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Hinterbliebenen sind allerdings der Auffassung, dass es sich um einen Mord gehandelt hat - eine Einschätzung, der sich jetzt der Generalbundesanwalt angeschlossen hat. Der BGH führt deshalb am 20. Januar eine mündliche Verhandlung durch. Seite Nordrhein-Westfalen

Artikel vom 25.11.2004