20.11.2004 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Stadt Bielefeld - Der Oberbürgermeister
Vermessungs- und Katasteramt
Bekanntmachung über die Offenlegung der in das Liegenschaftskataster übernommenen tatsächlichen Nutzungen
Im Gebiet der Stadt Bielefeld (Gemarkung Bielefeld, Fluren 42, 43, 44, 78 und 93) sind gemäß Ziffer 5 Abs. 2 des Nutzungsartenerlasses 1995 (NutzErl. 95) vom 14. 7. 1995 (MBL. NW. 1995 S. 1176) die tatsächlichen Nutzungen der Grundstücke durch Feldvergleich aktualisiert worden.
Die Änderungen der tatsächlichen Nutzungen zum bisherigen Nachweis sind in das Liegenschaftskataster übernommen worden.
Diese Übernahme wird in der Zeit vom
29. November 2004 bis 24. Dezember 2004
gemäß § 11 Abs. 4 Vermessungs- und Katastergesetz vom 30. 5. 1990 (GV. NW. 1990 S 360) in Verbindung mit § 3 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 31. 12. 1993 (GV. NW. 1994 S. 12) im Neuen Rathaus, Zimmer A 302, Niederwall 23, 33602 Bielefeld, offengelegt.
Offengelegt werden das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) und die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK). Während der allgem. Öffnungszeiten (montags - freitags 8.00 - 12.00 Uhr und donnerstags 14.30 - 18.00Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung (05 21 / 51 - 31 54) wird jedem Einsicht gewährt, der ein berechtigtes Interesse nachweist.
Der Leiter des Vermessungs- und Katasteramtes
gez. Stückmann
Ltd. Stadtvermessungsdirektor

Artikel vom 20.11.2004