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Winterdienst

Nach der Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümer sowie Eigentümergemeinschaften verpflichtet, Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Diese Pflicht kann - wie in der Praxis üblich - auch auf die Mieter übertragen werden.
Streupflicht besteht zwischen 7 und 20 Uhr.
Salze bzw. auftauende Stoffe sind auf öffentlichen Gehwegen aus Umweltschutzgründen nur gestattet, wenn abstumpfende Mittel keine ausreichende Wirkung erzielen. Der Umweltbetrieb empfiehlt, an Stelle von Salz Splitt, Granulat oder Sand. Es ist gestattet, Sand von städtischen Kinderspielplätzen als Streumittel zu verwenden. Die Sandkästen werden im Frühjahr wieder frisch aufgefüllt.
Haushaltsübliche Splittmengen werden während der Öffnungszeiten bei den städtischen Betriebshöfen kostenlos abgegeben: Eckendorfer Straße 57, Schloßhofstraße 71 b, Gaswerkstraße 25, Karl-Triebold-Straße 65, Industriestraße 40.
Weitere Informationen:
www.bielefeld.de

Artikel vom 18.11.2004