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Bekanntmachung
des Erörterungstermins
Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn 33 (A 33) - Planfeststellungsabschnitt 5 B - zwischen der A 2 in Bielefeld-Senne und der B 61 in Bielefeld-Brackwede von Bau-km 0-260,505 (heutige Anschlussstelle der A 33 an die A 2) bis Bau-km 6+391,671 (B 61 in Ummeln) und für den Neubau des »Zubringers Brackwede« (Bundesstraße B 61n) - Ostwestfalendamm - von Bau-km 0+000 (heutige Abfahrt zum Südring) bis Bau-km 1+505 (geplante A 33)
u.a. einschließlich der folgenden Inhalte:
Ursprüngliche Planung
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der Anschlussstellen A 33/L 788 (Buschkampstr.), A 33/Zubringer Brackwede und Zubringer Brackwede/B 68
O
der planfreien Überführungen der K 16 (Wilhelmsdorfer Straße), der L 788 (Buschkampstraße), der verlegten Postheide, der L 934 (Friedrichsdorfer Straße), der Enniskillener Straße und der verlegten Winterstraße,
O
der planfreien Überführung der DB-Strecke Hannover - Hamm
O
der Verlegung bzw. Veränderung der Haupt- bzw. Nebenarme des Trüggelbaches, des Grippenbaches, des Sunderbaches, des Feldbaches, des Tüterbaches, des Reiherbaches, des Kreidebaches und des Toppmannsbaches
O
der Herstellung von Regenrückhaltebecken bei Bau-km 2+700, 2+900, 3+200 und 5+700
O
der hiermit im Zusammenhang stehenden übrigen Änderungsmaßnahmen am bestehenden Straßen-, Wege- und Gewässernetz und Anlagen Dritter sowie
O
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Deckblatt I
O
Verlegung der geplanten Überführung der »Wilhelmsdorfer Str.« (K 16) auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld, Gemarkung Senne I, Flur 10, 11 und 12
Zum Bauvorhaben gehören auch alle mit den oben explizit genannten Inhalten der ursprünglichen Planung und des Deckblattes im Zusammenhang stehenden übrigen Änderungsmaßnahmen am vorhandenen Straßen-, Wege- und Gewässernetz und Anlagen Dritter sowie Maßnahmen der Landespflege
auf den Gebieten der Stadt Bielefeld:
Gemarkung Senne I
Gemarkung Brackwede,
Gemarkung Ummeln,
Flur 10, 11, 12, 13, 14, 16, 17, 18 und 19
Flur 17, 18 und 19,
Flur 34,
und auf dem Gebiet der Gemeinde Verl, Kreis Gütersloh:
Gemarkung Sende,
Flur 14, 16, 17 und 18.
Die im o.g. Planfeststellungsverfahren rechtzeitig erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden werden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin gliedert sich in eine Generaldebatte sowie in Einzelgespräche für die Grundstücksbetroffenen.
Die Generaldebatte findet statt in der Zeit vom
10. - 17. 12. 2004
(am 12. und 16. 12. 2004 keine Erörterung)
in der Stadthalle Bielefeld
Willy-Brandt-Platz 1
33602 Bielefeld.
Die Erörterung beginnt jeweils um 10.00 Uhr, am Freitag, 17.12.2004, um 15.00 Uhr.
Folgende Tagesordnung ist für die Generaldebatte vorgesehen:
Freitag, 10. 12. 2004
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Eröffnung/Einführung
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Allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen
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Kurzbeschreibung des Vorhabens durch den Antragsteller
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Verkehr (Bedeutung der A 33, Auswirkungen auf das Verkehrswegenetz)
Samstag, 11. 12. 2004
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Trassenwahl
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Auswirkungen auf den Menschen (Lärm, Luftschadstoffe)
Montag, 13. 12. 2004
O
Abschnittsbildung
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Landwirtschaft/Forstwirtschaft/Fischerei/Jagd
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Soziales und wirtschaftliches Umfeld
Dienstag, 14. 12. 2004 und Mittwoch 15. 12. 2004
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Umwelt
Freitag, 17. 12. 2004
O
Stellungnahmen und Fragen zu allen Tagesordnungspunkten
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Beendigung der Erörterung
Die Einzelgespräche mit den Grundstücksbetroffenen finden statt in der Zeit vom 17. - 19. 1. 2005 im Neuen Ortszentrum des Stadtbezirks Senne, Sitzungssaal der Bezirksvertretung, Senner Markt 1. Die Grundstücksbetroffenen werden hierzu gesondert geladen.
Im Erörterungstermin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Der Verhandlungsleiter kann aber auch anderen Personen die Anwesenheit gestatten. Hierüber wird der Verhandlungsleiter zu Beginn der Erörterung entscheiden.
Bielefeld, den 11. 11. 2004
Der Oberbürgermeister
I.V.
gez. Moss, Beigeordneter

Artikel vom 20.11.2004