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Bosnier in der Psychiatrie

Nach Enthauptung der Ehefrau nicht schuldfähig


Bielefeld (uko). Erwartungsgemäß hat das Schwurgericht des Landgerichts den Bosnier Ljubodrag T. (Name geändert) in der Psychiatrie untergebracht. Der 46-jährige Mann hatte unter Einfluss von Wahnideen am 28. Mai seine Ehefrau enthauptet.
Der Bosnier war 1984 illegal nach Deutschland gekommen und zunächst ausgewiesen worden. Während des jugoslawischen Bürgerkriegs war er erneut in die Bundesrepublik eingereist, hatte hier ein Aufenthaltsrecht erhalten. Ab dem Jahr 2001 traten bei dem Mann wahnhafte Ängste auf, seine Ehefrau könne ihn betrügen und versuche ihn umzubringen. In der Nacht zum 28. Mai hatte er dann nach einem Streit seine Frau auf »unbeschreiblich grausame Art und Weise«, so resümierte gestern Kammervorsitzende Jutta Albert, mit einem Küchenmesser umgebracht. Der Mann habe damit seine Familie zerstört. Zurück blieben von dieser Tat nur Bilder, die »alle Vorstellungskraft« sprengten, meinte Albert.
Nach Ansicht von Gutachtern hatte sich Ljubodrag T. in einem Wahnsystem befunden, das immer mehr von dem Mann Besitz ergriffen habe. Der Unterbringungsbefehl war nach Ansicht aller Juristen die zwingende Folge. T. habe einen Totschlag begangen, sei aber aufgrund seiner Erkrankung nicht schuldfähig. Weitere erhebliche Taten seien von dem Beschuldigten zu erwarten.

Artikel vom 17.11.2004