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Vor Auftragsvergabe
flossen Schmiergelder

Bielefelder Ingenieur kassierte von Brandschutzfirma

Bielefeld (uko). Das Landgericht Bielefeld hat am Montag drei leitende Angestellte einer in Hannover ansässigen Brandschutzfirma wegen Bestechung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die geständigen Männer aus Lehrte, Wedemark und Bad Oeynhausen hatten mit einem Bielefelder Ingenieurbüro beim Bau von Märkten der AVA-Gruppe Absprachen getroffen.

Bei den Neubauten sowie bei den Umbaumaßnahmen von Bau- und Hobbymärkten sowie von Gartenmärkten in 13 nord- und ostdeutschen Städten waren in den Jahren 1998 bis 2000 auch die Gewerke für die Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen zu vergeben. Die Bauleitung für die AVA (Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher) hatte das Bielefelder Büro Klaus B.
Sämtliche Aufträge gingen seinerzeit schon seit Jahren an die Hannoveraner Niederlassung der M. GmbH, die Feuerschutz und Sprinkleranlagen in ganz Deutschland erstellte. 1995 hatte der heute 47-jährige Peter M. die Leitung dieser Filiale übernommen. Von seinem Vorgänger übernahm er zu dem ein bewährtes System, um zumindest die AVA-Aufträge für seinen Arbeitgeber zu sichern: Die Angebote auf die Ausschreibung wurden jeweils erst in letzter Minute abgegeben. Zuvor hatte der Bielefelder Klaus B. als Bauleiter stets den bis dahin höchstbietenden Anbieter nach Hannover übermittelt. Im Gegenzug floss aus der niedersächsischen Landeshauptstadt ein Schmiergeld an den Bielefelder Ingenieur. Diese »Provision« betrug immer drei bis fünf Prozent der Auftragssumme.
Staatsanwalt Oliver Brende listete gestern in seiner Anklage eine gesamte Auftragssumme von fünf Millionen Mark auf, die sich die Hannoveraner Firma durch diese Bestechungen gesichert hatte. Beihilfe zu den Taten des Niederlassungsleiters leisteten seinerzeit der Industriekaufmann Harald St. (51), der die Schmiergeldzahlungen mit auszahlte, sowie der Bad Oeynhausener Heinrich S. (55), der die Vertragsverhandlungen führte.
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts verurteilte gestern Peter M. zu 15 Monaten Bewährungsstrafe. Er wird 20 000 Euro als Bewährungsauflage zahlen. Harald St. erhielt eine einjährige Bewährungsstrafe (5 500 Euro Auflage), der Bad Oeynhausener Heinrich S. elf Monate Bewährungsstrafe (3 000 Euro Auflage). Alle drei Angeklagten akzeptierten die Strafen.
Das Verfahren gegen den Bielefelder Ingenieur Klaus B. ist von der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen worden. Ein ehemaliger AVA-Prokurist, dem die Angeklagten bei einem Fall der Untreue Beihilfe geleistet hatten, ist bereits angeklagt worden.

Artikel vom 16.11.2004