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Scientology darf
beobachtet werden


Köln (dpa). Der Bundesverfassungsschutz darf die umstrittene Scientology-Organisation weiter beobachten. Die seit 1997 laufende Observierung sei rechtmäßig, entschied das Kölner Verwaltungsgericht gestern und wies damit eine Klage der Organisation ab. Die »verfassungsfeindlichen Ziele« der Organisation rechtfertigten die weitere Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Wesentliche Grund- und Menschenrechte sollten bei Scientology außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden. Scientology kündigte Revision an.

Artikel vom 12.11.2004