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Lehrer wurde Opfer einer Hetzjagd

Zwei türkische Jugendliche verbreiteten üble Lügen - nun Sozialarbeit


Bielefeld (uko). Ein Hauptschullehrer aus Brackwede ist Opfer einer beispiellosen Hetzjagd geworden: Zwei türkische Schüler hatten vor zwei Jahren beklagt, von dem Pädagogen körperlich misshandelt worden zu sein. Jetzt verdonnerte das Amtsgericht Bielefeld die beiden Jugendlichen wegen falscher Anschuldigung zu 60 und 80 Stunden Sozialarbeit.
Der Alptraum eines jeden Lehrers spielte sich im November 2002 an der Marktschule ab. In der zweiten Stunde unterrichtete Lehrer Matthias K. (alle Namen geändert) Mathematik. Die Schüler Ümit A. (damals 14 Jahre) und Hassan C. (15) waren zuvor durch ihr aufsässiges Verhalten aufgefallen, als der Mathelehrer bei ihnen auch noch die fehlenden Hausarbeiten bemängelte.
Als der Pädagoge die beiden renitenten Türken des Unterrichts verweisen wollte, kam es zum Eklat: Ümit A. versetzte dem Mann während eines Gerangels eine Ohrfeige und beleidigte ihn. Der Rektor der Marktschule reagierte auf den ungeheuerlichen Vorfall sofort, er suspendierte beide Schüler für jeweils drei Tage.
Die jungen Türken drehten postwendend den Spieß um: Sie suchten nachmittags einen Arzt auf und der Mediziner attestierte bei den Patienten Verletzungen: Ümit A. hatte Hämatome in Form von Würgemalen am Hals. Hassan C. wollte Boxhiebe in den Magen eingesteckt haben. Übeltäter sei jeweils Lehrer Matthias K. gewesen.
Die Schulbehörde leitete ein obligatorisches Disziplinarverfahren gegen den Pädagogen ein, eine türkische Rechtsanwältin erstattete für die Schüler im Namen von deren Eltern sogar eine Strafanzeige wegen Körperverletzung. Zudem begann eine gnadenlose Hetzjagd gegen den Lehrer, dessen angebliche Prügelorgie auch in einem türkischen Blättchen in Brackwede verbreitet wurde.
Gestern lösten sich die Anschuldigungen vor dem Amtsgericht in Luft auf. Ümit A. und Hassan C. gaben zu, gelogen zu haben. Obendrein rangen sie sich (von ihren Rechtsanwälten angespornt) zu einer halbherzigen Entschuldigung durch. Staatsanwalt Leschhorn hatte zuvor deutlich gemacht, anderenfalls eine Jugendstrafe wegen falscher Anschuldigung und Beleidigung zu fordern. Ümit A. muss nun 80 Stunden, Hassan C. 60 Stunden Sozialarbeit leisten. Sie sollen in einem Altenheim die Fußböden schrubben.

Artikel vom 10.11.2004