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Lafontaine gewinnt Werbe-Prozess


Hamburg (dpa). Der Autovermieter Sixt muss dem früheren SPD-Vorsitzenden Oskar Lafontaine 100 000 Euro zahlen, weil das Bild des Politikers im Jahr 1999 ohne Erlaubnis für Werbung eingesetzt wurde. Der 7. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) bestätigte gestern in Hamburg eine entsprechende Entscheidung der ersten Instanz. Das Urteil ist bereits rechtskräfitg. »Wir sind mit dem Urteil sehr zufrieden«, sagte Lafontaines Anwalt Matthias Prinz. »Es setzt ein deutliches Zeichen.«
Sixt hatte kurz nach dem Abschied Lafontaines aus der Politik in einer Werbeanzeige ein Foto des Bundeskabinetts abgebildet und darin Lafontaine durchgestrichen. Das Unternehmen muss an Lafontaine die Entschädigung zahlen, weil Sixt mit der unberechtigten Verwendung des Bildes nicht nur mögliche Honorare eingespart, sondern auch Rechte Lafontaines verletzt habe. Die Höhe des Betrags orientiert sich laut Prinz an Honoraren, die andere Prominente für Werbeverträge erhalten.
Schon mehrfach hat der Autovermieter Sixt Prominenz aus Politik und Showgeschäft auf Werbemotiven durch den Kakao gezogen. In einer Werbung für Miet-Cabrios zeigte Sixt die CDU-Vorsitzende Angela Merkel mit Sturmfrisur. Im Gegensatz zu Lafontaine nahm Angela Merkel die Sache mit Humor und verzichtete auf eine Klage.

Artikel vom 10.11.2004