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BEKANNTMACHUNG
der Feststellung des Jahrsabschlusses 2003
der Stadtwerke Versmold - Wasserversorgung -
Gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1. 6. 1988 (GV.NW. S. 324) wird die Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2003, die Verwendung des Gewinns sowie der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die Jahresabschlussprüfung bekanntgemacht.
Die Stadtvertretung Versmold hat am 9. 9. 2004 den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. 12. 2003 festgestellt und über die Gewinnverwendung wie folgt beschlossen:
»Von dem Jahresgewinn in Höhe von 523 945,43 EUR sind 93 896,96 EUR in die Rücklagen einzustellen. Der Restbetrag von 430 048,47 EUR, der aus dem Beteiligungsertrag der Strom-und Gasversorgung Versmold GmbH des Jahres 2002 resultiert, ist an den Haushalt der Stadt Versmold abzuführen.«
Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW vom 14. 10. 2004 über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes lautet wie folgt:
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2003 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG hat am 2. Juli 2004 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
»Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Versmold - Wassserversorgung -, Versmold, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Werkleiters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Werkleiters des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.«
Der Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Zeit vom 15. 11. bis 23. 11. 2004 im Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Versmold - Wasserversorgung -, Norfeldstraße 5, 33775 Versmold, während der Geschäftszeit zur Einsichtnahme aus.
Versmold, den 12. November 2004
gez. Schleef
Werkleiter

Artikel vom 12.11.2004