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Strom abgestellt, weil
Ex-Wirt Schulden hatte

Im »Grill am Hassebrock« blieb die Küche kalt


Heepen (jr). Auf großem Transparent konnte gestern noch jeder Passant im Heeper Ortskern die Werbung sehen: »Kennenlerntage 6. und 7. November - Grill am Hassebrock«, stand da geschrieben. Was am vergangenen Wochenende aber noch keiner ahnen konnte, trat dann am Dienstag ein: Der Grill musste seine Pforten schließen, weil die Stadtwerke den Strom abgestellt hatten. Die Folge: Kühlung, Heizung und Licht fielen im Grill an der Hillegosser Straße 33 aus, und die Küche musste kalt bleiben.
Der Grund für den Stromausfall: Die neue Grill-Betreiberin hatte es trotz mehrfacher Aufforderung versäumt, die von den Stadtwerken Bielefeld geforderte Sicherheitsleistung in Höhe von 2000 Euro zu zahlen, eigenen Angaben zufolge aber für eine Bürgschaft gesorgt. Stadtwerke-Sprecher Wolfgang König wollte sich gestern aus Datenschutzgründen zu diesem Fall nicht äußern, wies aber auf die Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) für die Elektrizitätswirtschaft hin. Diese Bedingungen sehen vor, eine Sicherheitsleistung immer dann zu verlangen, wenn in dem betreffenden Objekt nicht bezahlte Schulden des Vorgängers aufgelaufen sind.
Im Heeper Fall ist diese Situation ganz offensichtlich eingetreten. Wie Grill-Geschäftsführerin Bianca Kerfers (25) betont, habe sich der Vorgänger des Lokals nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Und nun sehe man im »Grill am Hassebrock« nicht ein, dass man die Suppe auslöffeln soll, die der Vorgänger eingebrockt hat.
Das sei im Prinzip auch gar nicht nötig, erklärt Wolfgang König. »Je nach Terminvereinbarung erhalten die neuen Betreiber den jeweiligen Betrag ja wieder zurück.« Im übrigen sei die Lösung mit der Sicherheitsleistung nicht neu, erklärt König und fügt hinzu: »Gerade in der heutigen wirtschaftlich nicht leichten Zeit, in der Pächterwechsel sich häufen, macht solch eine Klausel Sinn. Schließlich müssen auch die Stadtwerke wirtschaftlich denken.«
Am Mittwoch hatte der »Grill am Hassebrock« wieder ganz normal geöffnet. Nachdem die Betreiberin die geforderten 2000 Euro an die Stadtwerke gezahlt hatte, wurde der Grill unverzüglich wieder vom städtischen Versorgungsunternehmen mit Strom bedient.

Artikel vom 11.11.2004