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Wilde Mufflons fressen Gemüsefeld ratzekahl leer

Gemüsezüchter unterliegt der Stadt mit Zivilklage


Bielefeld (uko). »Wildverbiss durch Muffelwild« reklamiert das Ehepaar Ralf und Elke Wörmann seit neun Jahren, doch nichts ist bisher geschehen. Jetzt haben die Gemüsezüchter aus Dornberg die Stadt Bielefeld verklagt. Ebenfalls erfolglos. Eine Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld hat die Zivilklage auf Schadensersatz abgewiesen.
Insgesamt 24 Hektar Land hatten die Wörmanns vor neun Jahren von einem Dornberger Landwirt gepachtet. Auf dem Areal wurde teilweise auch Wirsingkohl, Rosenkohl und Porree im ökologischen Landbau gepflanzt und geerntet.
In jedem Jahr hatte das Ehepaar jedoch immer größeren Verlust auf den Anbauflächen zu beklagen. Für Ralf Wörmann sind dafür nicht nur heimische Wildtiere verantwortlich: »Rehe und Hasen naschen nur gelegentlich am Gemüse.« Als die eigentlichen Übeltäter machte der Gemüsezüchter die Mufflonherde aus, die die Nachkommen der bereits 1962 ausgewilderten Tiere aus dem Tierpark Olderdissen sind. Immerhin streifen noch 13 Mufflons im Raum Dornberg herum.
Besonders gern machen sich die Böcke an den Porreestangen und am Kohl der Wörmanns zu schaffen. »Die fressen alles kahl, wie eine Kuhherde«, weiß Ralf Wörmann.
Die jüngsten Schäden machten die Züchter beim Jahreswechsel 2002/2003 aus. Dann reichte es: Das Ehepaar erhob eine Zivilklage gegen die Stadt wegen einer Amtspflicht- und einer Verkehrssicherungspflichtverletzung. Erst 2002 war das Pachtareal der Wörmanns mit einem 1,6 Meter hohen Zaun auf drei Seiten umzogen worden. Das Material war indes auch kostenlos vom Tierpark zur Verfügung gestellt worden.
Die vierte Seite des Grundstücks zur Großdornberger Straße blieb offen, weil »wir sonst mit Wildunfällen hätten rechnen müssen«. Trotz Zaunbau war das Ergebnis niederschmetternd, denn die Mufflons scherten sich kaum um die Zaunhöhe. Ralf Wörmann: »Die springen doch aus dem Stand über den Zaun.«
Vor der 25. Zivilkammer des Landgerichts machten dann die Wörmanns keine großen Sprünge: Richter Guiskard Eisenberg studierte einschlägige Jagdgesetze des Bundes und des Landes und wies die Klage ab. Letztlich könne die Auswilderung im Jahr 1962 nicht als widerrechtlich angesehen werden, da seinerzeit das Auswildern heimischer Tiere erlaubt gewesen sei (Landesjagdgesetz NRW). Und obendrein seien für Wildschäden schlechterdings die Jagdpächter zuständig. Das jedoch ist nicht die Stadt Bielefeld, die damit der falsche Adressat für die Zivilklage war. Az. 25 O 169/04

Artikel vom 11.11.2004