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Zur Sache

Unfassbar: Eine Justizpanne hätte fast das Leben von drei Menschen gekostet. »Richterliche Freiheit«, so hieß es am Freitag bei der Staatsanwaltschaft, habe dazu geführt, dass am 14. Oktober ein Haftbefehl gegen den Amokfahrer von Sennestadt nicht verhängt worden ist. Die Tatsache, dass es sich in diesem Fall um einen äußerst gewalttätigen Ehemann handelt, der in einem seit Monaten andauernden Scheidungsdrama seine Frau mit dem Tode bedroht, als Geisel nimmt und die dreifache Mutter bis zur Bewusstlosigkeit würgt, hat die Haftrichterin offenbar nicht beeindruckt.
Die Staatsanwaltschaft ging laut eigenen Angaben schon Mitte Oktober von Wiederholungsgefahr aus. Die damals zuständige Haftrichterin sah dieses nicht so und unterlag damit, wie seit Donnerstag bekannt ist, einem riesigen Irrtum.
Bleibt zu fragen, wie weit »richterliche Freiheit« gehen kann. Menschenleben dürfen damit jedoch niemals aufs Spiel gesetzt werden. Jens Heinze

Artikel vom 06.11.2004