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Enkelkind
missbraucht

Bewährungsstrafe


Gütersloh (wow). Wegen sexuellen Missbrauchs seines vierjährigen Enkelkindes wurde gestern ein 64-jähriger Rentner aus Gütersloh zu einer einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Das Schöffengericht setzte das Urteil allerdings zur Bewährung aus. Der Rentner muss noch eine Geldbuße in Höhe von 600 Euro an das Kinderschutzzentrum bezahlen.
Der ehemalige Koch hatte seinen Enkelsohn im Juni 2003 vom Kindergarten abgeholt und betreut. Das Kind klagte plötzlich über Schmerzen am Hinterteil. Der 64-Jährige sah sich den wunden »Po« an und salbte ihn mit einer Heil-Creme ein. Dann sei es über ihn gekommen und er habe versucht, sich an dem Jungen zu vergehen. »Wahrscheinlich hatte ich einen Blackout. Ich habe keine Erklärung dafür und suche noch heute nach den Gründen«, sagte der Angeklagte dem Richter.
Nachdem alles herausgekommen sei, setzte er sich mit seinem Sohn zusammen und redete mit ihm über diesen Vorfall. Daraufhin ging der Großvater zur Polizei und machte eine Selbstanzeige, kurze Zeit später sogar eine Therapie. »Mein Vater soll vorerst keinen Kontakt mehr zu meinem Sohn bekommen«, sagte gestern der 29-jährige Sohn des Beschuldigten vor Gericht. Die Verteidigung versuchte, die Tat als »minderschweren Fall« herunterzuspielen.

Artikel vom 03.11.2004