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Sexuelle Nötigung:
Bewährung für Koch

Übergriffe während einer Weihnachtsfeier


Gütersloh (wow). Wegen sexueller Nötigung wurde gestern ein 40-jähriger Aushilfskoch aus Gütersloh zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Er soll im Dezember 2002 eine 17-jährige Auszubildende während einer Weihnachtsfeier sexuell belästigt haben. Der Angeklagte hatte die Tat bis zum Schluss bestritten. Er hatte nur eingeräumt, mit der jungen Frau alleine gewesen zu sein. Trotzdem kam das Schöffengericht Gütersloh zu diesem Urteil. Richter Edmund Rammert sprach jedoch in seiner Urteilsbegründung von einem minderschweren Fall. Der Beschuldigte muss außerdem 2000 Euro an das vermeintliche Opfer zahlen.
Der Aushilfskoch und die Auszubildende arbeiteten in einem Restaurant in Herzebrock-Pixel gemeinsam in der Küche. Immer wieder, so die Hauptbelastungszeugin, sei es zu verbalen Übergriffen gegen ihre Person gekommen. Schließlich sei der 40-Jährige aufdringlicher geworden, und während der Weihnachtsfeier habe er sie dann gegen ihren Willen in einem Weinkeller festgehalten und ihr einfach in die Hose gefasst.
Zugunsten des Angeklagten wertete der Richter, dass er nicht vorbestraft ist. Das Gericht hoffe, dass die Anschuldigung eine einmalige Entgleisung gewesen sei.

Artikel vom 29.10.2004