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Lernanfänger anmelden

Nächste Woche in den Grundschulbüros


Bielefeld (WB). Von kommenden Donnerstag, 4. November, an bis einschließlich Samstag, 6. November, müssen Lernanfänger für das Schuljahr 2005/2006 von ihren Erziehungsberechtigten in der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Das gilt auch für ausländische und staatenlose Kinder, da für sie ebenfalls die gesetzliche Schulpflicht besteht. Die Schulbüros sind an den Anmeldetagen jeweils von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Welche Grundschule für welchen Wohnbezirk zuständig ist, ergibt sich aus einem Verzeichnis, das im Amt für Schule, Ravensberger Straße 12, Zimmer 124, eingesehen werden kann.
Schulpflichtig werden ab 1. August 2005 alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 1998 bis einschließlich 30. Juni 1999 geboren sind, sowie früher geborene Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Nach dem 30. Juni 1999 geborene Mädchen und Jungen können auf Antrag vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Bei der Anmeldung muss das Stammbuch der Familie, Geburtsurkunde oder Geburtsschein vorgelegt werden.
Im Anmeldeverfahren stellt die Schule fest, ob die Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um am Unterricht teilnehmen zu können. Im anderen Fall ist der Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses Pflicht

Artikel vom 29.10.2004