Berlin (WB). Grippeschutzimpfungen sind generell von der Praxisgebühr befreit. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin. Versicherte gesetzlicher Krankenkassen, die die Schutzimpfung nicht übernehmen, können sich von ihrem Arzt impfen lassen und dies privat bezahlen. »Auch in diesem Fall fällt keine Praxisgebühr an«, betont KBV-Chef Manfred Richter-Reichhelm.