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Missbrauchsfall in Twiehausener Familie: Ein Twiehausener Heuerling wurde 1866 »wegen Unzucht in fünf Fällen, darunter ein Fall mit seiner leiblichen Tochter« zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Wie die Chronik des Kirchspiels Levern weiter schreibt, kam seine leibliche Tochter für fünf Jahre ins Zuchthaus. Sie wurde vom Schwurgericht Herford wegen Kindsmordes verurteilt.

© STEMWEDER ZEITUNGFolge 310

Artikel vom 21.01.2005